Auf der Schießanlage in Bad Camberg, die den Mitgliedern des Jagdverein Untertaunus e.V. im 14-tägigen Rhythmus zur Verfügung steht, besteht die Möglichkeit, die Fähigkeiten des Jägers im Umgang mit der Schusswaffe zu festigen und zu verbessern.
Ab 1. April 2012 ist auf der Schießanlage in Bad Camberg die Verwendung von Bleischroten nicht mehr zulässig.
Für die Auswahl geeigneter Waffen wird auf diese Informationsbroschüre (Stand 11.08.2011) des Beschußamtes Ulm verwiesen.
Nur durch den sicheren Umgang mit der Waffe kann der Jäger eine waid- und tierschutzgerechte Jagdausübung sicher stellen.
Schießnadeln 2012 können bis Juli 2012 erworben werden, Bestellung und Ausgabe erfolgt anschliessend.
§23, Absatz 7, des Hessischen Jagdgesetz lautet: "Das Schießen ........ mit Bleischrot auf Wasserwild über Gewässern ist verboten."
Damit erfordert die Jagd am Wasser auf Wasserwild die Verwendung z.B. von Stahlschroten.
Zur Beurteilung, welche Stahlschrotmunition für die vorhandene Waffe geeignet ist, ist diese Informationsbroschüre (Stand 11.08.2011) des Beschußamtes Ulm hilfreich.
Wichtiger Hinweis:
Die aktuelle Fassung sowie weitere Informationen sind unter Beschußamt Ulm Munition zu finden
Hans
Böhm
Waldstr. 11, 65352 Aarbergen-Kettenbach
06120-4495
Es stehen Kipphase, Trap, Kugel- und Kurzwaffenstand von 9:30 bis 12:00 an den Schiessterminen zur Verfügung.
| Gebühren für Schießstandbenutzung | ||
| Mitglieder | Gäste | |
| Grundgebühr | 2,50 € | 8,00 € |
| Gebühr pro Stand (Kugel, Kipphase oder Tontauben) | 1,00 € | |
| Tontauben pro Serie (15 Stück) | 3,50 € | |
Die Schießstand-Aufsicht haben abwechselnd der JAGDVEREIN UNTERTAUNUS (JVU) und der Jagdklub Limburg (JKL).